
III-2016, www.findernet.com X Technische Erläuterungen EMV – Störfestigkeit Prüfungen Vorschriften Statische Entladung (ESD) EN 61000-4-2 Hochfrequente elektromagnetische Felder (80 ÷ 1000 MHz) EN 61000-4-3 Schnelle transiente Störgrößen (bursts) (5-50 ns, 5 kHz) EN 61000-4-4 Stoßspannungen (surges) (1.2/50 μs) EN 61000-4-5 Leitungsgeführtes elektromagnetisches HF-Signal (0.15…80 MHz) EN 61000-4-6 Magnetfelder mit energietechnischen Frequenzen (50 Hz) EN 61000-4-8 Ausgestrahlte und leitungsgeführte Funkstörungen EN 55022 Grenzwerte und Messverfahren für Funkstörungen von industriellen, wissenschaftlichen und medizinischen Hochfrequenzgeräten EN 55011 Grenzwerte und Messverfahren für Funkstörungen von Geräten mit elektromotorischem Antrieb und Elektrowärmegeräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, Elektrowerkzeuge und ähnliche Elektrogeräte. EN 55014 Im Steuerungsbau am häufigsten auftretenden Störungen werden verursacht durch: Burst (Schnelle transiente Störgrößen) Es handelt sich bei dieser Prüfung um eine Folge (Paketen) von 5/50 ns – Impulsen hoher Spannung aber geringer Energie. Der einzelne Impuls ist sehr kurz – 5 ns Anstiegszeit (5 x 10-9 Sekunden) und einer Abklingzeit von 50 ns. Diese Prüfung simuliert Störungen auf Leitungen die hervorgerufen werden durch Schaltvorgänge geringer Energie bei Schützen und Relais oder an Kommutatoren und Schleifringen von Motoren. Diese Störungen wirken sich meist nicht zerstörend aus, sondern beeinflussen die korrekte Funktion von elektronischen Betriebsmitteln. Ein Impuls 5/50 ns und Impulsfolge Zwei Pakete mit Impulsen Surge (Stoßspannungen) Es handelt sich bei dieser Prüfung um einzelne (1.2/50)μs – Impulse höherer Energie als beim Burst mit bedeutend längerer Anstiegszeit 1.2 μs (1.2 x 10-6 Sekunden) und einer Abklingzeit von 50 μs. Diese Störungen wirken sich meist zerstörend aus. Diese Prüfung simuliert Störungen durch atmosphärische Entladungen und Blitzeinschlag, die sich über Leitungen einkoppeln und ausbreiten. Derartige Störungen (transiente Spannungen) werden auch durch Schaltvorgänge hoher Energie in Schaltschränken erzeugt, wie z. B. beim Abschalten hoher induktiver Lasten oder bei Frequenzumrichtern, die sich ähnlich verhalten und die gleichen Zerstörungen verursachen. Surge Impulse (1.2/50) μs Die Prüfwerte (Mindestwerte für die Höhe der Stossspannung) ist in den jeweiligen Gerätenormen angegeben: EN 61812-1 für elektronische Zeitrelais, EN 60669-2-1 für elektronische Relais und Schalter, EN 61000-6-2 für andere elektronische Geräte im Industriebereich (2 kV) (Fachgrundnorm Störfestigkeit: Industriebereich), EN 61000-6-1 für andere elektronische Geräte im Wohnbereich, in Geschäfts- und Gewerbebereichen sowie Kleinbetrieben (Fachgrundnorm Störfestigkeit: Wohnbereich) (1 kV) Die Finder Elektronikprodukte entsprechen der EMV Direktive 2004/108/EC, wobei die Störspannungsfestigkeit häufig höher ist, als die, die in den obigen Vorschriften vorgeschrieben ist. Unabhängig hiervon ist es nicht unmöglich, dass die im Einsatz befindlichen Geräte einem Niveau an Störungen ausgesetzt sind, die weit oberhalb der abgeprüften und zulässigen Werte liegen, so dass das Gerät sofort zerstört wird. Es ist deshalb notwendig, die Finder – Produkte nicht als Produkte zu betrachten, die nicht ausfallen. Vielmehr sollte der Anwender dafür Sorge tragen, dass in den elektrischen Anlagen die Störungen soweit wie möglich, mindestens aber soweit reduziert werden, dass sie den für das Gerät zulässigen Werten entsprechen. Z. B. durch den Einsatz von Überspannungsbegrenzern, Überspannungsableitern und Beschaltungen der Kontakte von Schaltern, Relais und Schützen, die anderenfalls Überspannungsspitzen beim Abschalten großer Induktivitäten oder DC-Lasten verursachen und der Beschaltung von Spulen. Beachtet werden sollte auch die Anordnung von Leitungen und Komponenten, um die Störpegelhöhe und die Ausbreitung zu begrenzen. Nach dem EMV - Gesetz ist jeder Hersteller einer Anlage oder eines Gerätes verpflichtet, dieses, bevor es in den Verkehr gebracht wird, so herzurichten, dass die Bedingungen der EN 61000-6-3 und der EN 61000-6-4 erfüllt werden. RoHS-Richtlinie Im Rahmen des auf Gemeinschaftsebene angestrebten Gesundheits- und Umweltschutzes wurde - unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten - beschlossen, bestimmte Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise über die „Hausmüllentsorgung“ entsorgt werden, durch sichere oder sicherere Stoffe zu ersetzen, um die Verringerung des Risikos für die Gesundheit und die Umwelt zu erreichen und die sichere Entsorgung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte durch Wiederverwendung, Recycling, Kompostierung und Energierückgewinnung aus Abfall zu gewährleisten. Die Steuerungen von Industrie-Maschinen und Industrieanlagen sowie feste Installationen fallen demnach nicht unter die RoHS-Richtlinie. In der Richtlinie 2002/95/EG, bekannt als RoHS-Richtlinie (“Restriction of Hazardous Substances”) des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung von Blei (Pb) und bestimmter weiterer Stoffe in Verbindung mit der Entscheidung der Kommission vom 21.Oktober 2005 wird festgelegt, welche Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten ab dem 1.Juli 2006 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Kennzeichnung Geräte, die auf der Verpackung mit gekennzeichnet sind, erfüllen die RoHS- Richtlinie. Unter die RoHS- und WEEE-Richtlinie fallen: - Haushaltsgroßgeräte - Haushaltskleingeräte - Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik - Geräte der Unterhaltungselektronik - Beleuchtungskörper mit Ausnahme von Glühlampen und Leuchten in Haushalten - Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge - Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte - Automatische Ausgabegeräte (Warenautomaten) Alles was kein Gerät im Sinne der Richtlinie ist und somit nicht der Altgeräteverordnungunterliegt,alsoAnlagenunddieindenAnlagenverbauten Komponenten, fallen nicht unter die RoHS- und WEEE-Richtlinie. WEEE-Richtlinie In der Richtlinie 2002/96/EG, bekannt als WEEE-Richtlinie (“Waste Electrical and Electronic Equipment”) des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.Januar 2003 werden die Strategien bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronik – Altgeräten beschrieben. Die Finder-Produkte sind den Komponenten und nicht den Geräten zuzuordnen, und fallen somit nicht unter die WEEE-Richtlinie. Andererseits werden die Finder-Komponenten in Geräten eingebaut, die der RoHS-Richtlinie unterliegen und die RoHS-Anforderungen erfüllen müssen, um die WEEE-Richtlinie erfüllen zu können. Wärme- und Feuerbeständigkeit nach EN 60335-1 In der EN 60335-1/VDE 0700, Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, wird im Absatz 30 festgelegt, welche Bedingungen Isolierstoffe von unbeaufsichtigten Geräten erfüllen müssen, die stromführende Verbindungen in ihrer Lage halten, bzw. in einer Entfernung bis zu 3 mm zu diesen angeordnet sind und einen Strom von mehr als 0.2 A führen. • Eine Glühdrahtentflammbarkeitszahl (glow-wire-flammability index, GWFI) nach EN 60695-2-12:2001 von mindestens 850 °C, wobei der Prüfling nicht dicker als das entsprechende Isolierstoffteil sein darf. • Eine Glühdrahtentzündungstemperatur (glow-wire-ignition-temperatur, GWIT) nach EN 60695-2-13:2001 von mindestens 775 °C, wobei der Prüfling nicht dicker als das entsprechende Isolierstoffteil sein darf. Alternativ zur Glühdrahtentzündungstemperatur (glow-wire-ignition- temperatur, GWIT) nach EN 60695-2-13:2001 kann eine Glühdrahtprüfung (Glow- wireflammability-test-method for end-products, GWT) nach EN 60695-2-11:2001 bei mindestens 750 °C am Teil selbst durchgeführt werden, wobei die Gebrauchslage zu berücksichtigen ist, und eine Flamme innerhalb von 2 s verlöschen muss.